Anlage zur Finanzordnung

1. Beiträge jährlich   
     
1.1 Aktive bis zum vollendetem 18. Lebensjahr sowie Schüler/innen, Student/innen, Auszubildende, Ersatzdienstleistende, Wehrpflichtige und Arbeitslose €   51.-- 
     
1.2 Aktive ab dem 18. Lebensjahr €   66.--
     
1.3 Außerordentliche Mitglieder
(zeitlich beschränkte Mitgliedschaft)
€   51.--
     
1.4 Familienbeitrag (zwei Personen)  €   78,--
     
1.5. jede weitere Person einer Familie  €   10,20.--
     
1.6 Personengesellschaften, Körperschaften oder andere Personenvereinigungen €  150.--
     
1.7 Jedes Mitglied zahlt zusätzlich für die erhobenen Verbandsbeiträge €      8.--
   
  Die Beiträge werde im voraus mittels Eizugsermächtigung - wenn ein Abbuchungsauftrag vorliegt - im Januar eines jeden Jahres eingezogen (siehe Satzung Ziffer 4.3 sowie Finanzordnung Ziffer 5.4).
   
  Bei Austritt aus dem Tanzsportverein Mannheim-Rheinau e.V. ist Ziffer 4.2 der Satzung zu beachten, daß ein möglicher Austritt nur zum Schluß eines Kalenderjahres mit vorheriger schriftlich eingeschriebener Kündigung - die spätestens zum 30.09. eines Jahres vorliegen muß - möglich ist.
     
  Der Austritt eines außerordentlichen Mitglieds ist jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist möglich. 
     
2. Gebühren einmalig  
     
2.1 Aufnahmegebühren €  15.--
     
2.2 Schnuppergebühr für vier Wochen um festzustellen ob Interesse und Eignung vorliegt. Bei einem möglichen Eintritt, wird diese Gebühr mit den Aufnahmegebühren verrechnet.  €  15,--
     
3. Kostenbeteiligungen  
     
3.1 Ausgabe des Tanzkostümes. (Bei dieser Einmalzahlung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.)  € 120.--
   
3.2 Zusätzliche Kosten für Tanzkostüme können nur durch den
geschäftsführenden Vorstand beschlossen werden. Diese sind vor Erhebung in einer Abteilungs- und Elternversammlung bekanntzugeben.
   
  Tanzstiefel, Tanzschuhe, Trainingsschuhe, Spitzenhose und
Strumpfhose sind von den Aktiven selbst zu finanzieren. 
     
3.3 Aktive im Solistenbereich
Der Verein stellt grundsätzlich keine Mittel für diesen individuellen Bereich zur Verfügung. Alle entstehenden Kosten (z.B. Trainerhonorar, Erstellung der Choreographie, Kleidung usw.) sind von dem Aktiven selbst zu tragen. 
     
3.4 Für die Turnierfahrten kann eine Fahrtkostenpauschale durch den Gesamtvorstand beschlossen werden. Diese ist vor Erhebung in einer Abteilungs- bzw. Elternversammlung
bekanntzugeben.
   
4. Kostenbeteiligungen für Mitglieder der Tanzkreise
   
4.1 Der TSV Mannheim-Rheinau e.V. erhebt für die Mitglieder der Tanzkreise, die nicht an Turnieren teilnehmen, zusätzlich nachfolgende Beiträge:
   
4.1.1 monatlicher Beitrag je Person €   9,,--
   
  Der Beitrag ist im voraus zu entrichten.
   
  Ein Austritt aus dem Tanzkreis ist nur mit schriftlicher Kündigung drei Monate zum Quartalsende möglich.
   
  Eine Kündigung bzw. Austritt aus dem Tanzkreis berührt nicht die Mitgliedschaft innerhalb des TSV Mannheim-Rheinau e.V. 
   
4.2 Für Workshop's werden die Gebühren durch den geschäftsführenden Vorstand festgelegt.
   
4.3 Für Mitglieder die an Breitensportturnieren teilnehmen kann eine individuelle Vereinbarung durch den geschäftsführenden Vorstand beschlossen werden. Grundsätzlich sind alle Kosten, die durch eine Turnierteilnahme entstehen von den Mitgliedern selbst zu übernehmen.
   
  Die Beiträge und Gebühren sowie Kostenbeteiligungen sind wesentlicher Bestandteil der Finanzordnung. 
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